BETROFFENENRECHTE
Sehr geehrte Kunden,
nachstehend informieren wir Sie gemäß Art. 13 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer Daten.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Garzon GmbH, Klostergasse 6, 6850 Dornbirn
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten: Garzon Ingrid, Telefon: +43 5572 20804
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung erfolgt zum Zweck der Vertragsabwicklung.
Die Verarbeitung Ihrer Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder der eines Dritten erforderlich.
Datenkategorien und Datenherkunft
Wir verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Vertragsdaten, Forderungsdaten, ggf. Zahlungsinformationen. Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden uns von an das Kreditinstitut, welches die Zahlungen einzieht übermittelt.
Empfänger
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, wie Paket- und Briefzusteller, Banken für den Einzug von Lastschriften, Finanzbehörden, Lettershops.
Dauer der Speicherung
Die zu Ihrer Person gespeicherten Daten werden nach Erfüllung des Vertrages und Ablauf von Gewährleistungsfristen gelöscht, sofern keine weiteren gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Solche sind etwa handelsrechtliche und finanzrechtliche Daten. Diese werden den rechtlichen Vorschriften entsprechend nach zehn Jahren gelöscht, soweit keine längeren Aufbewahrungsfristen vorgeschrieben oder aus berechtigten Gründen erforderlich sind. Widerrufen Sie die Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten werden diese unverzüglich gelöscht, sofern obenstehende Gründe nicht dagegensprechen.
Rechte der betroffenen Person
Sie können jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten oder Berichtigung, Sperrung (Einschränkung der Verarbeitung) und Löschung Ihrer gespeicherten Daten und deren Verarbeitung verlangen. Sofern einer Löschung gesetzliche, vertragliche oder handels- bzw. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen oder sonstige gesetzlich Gründe entgegenstehen, werden Ihre Daten nicht gelöscht, sondern mit einer Sperre versehen.
Widerspruchsrecht
Ihnen steht ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu. Der Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widersprechen.
Den Widerspruch richten Sie bitte an Garzon GmbH, Klostergasse 6, 6850 Dornbirn oder an info@garzon.com
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DS-GVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich, da wir ohne diese Daten die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und den Versand des Bonusschecks nicht realisieren können. Werden die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bereitgestellt, hätte dies zur Folge, dass unsere Kunden beispielsweise nicht elektronisch bei uns bezahlen können.
Automatisierte Entscheidungen
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling finden nicht statt.
INFORMATIONSPFLICHTEN
Bei der Informationspflicht des Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person im Falle der Direkterhebung (Art.13 DS-GVO) wird zwischen den Informationen unterschieden, die der betroffenen Person mitzuteilen sind (Art. 13 Abs. 1 DS-GVO) und solchen, die zur Verfügung zu stellen sind, um eine faire und transparente Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu gewährleisten (Art. 13 Abs. 2 DS-GVO).
Mitzuteilen sind nach Abs. 1:
Zusätzlich zur Verfügung zu stellen sind nach Abs. 2 Informationen über
Zweckänderung und Übermittlung
Im Falle einer Zweckänderung sind neben der Information über die geänderte Zweckbestimmung sind alle Informationspflichten gemäß Art. 13 Abs. 2 DS-GVO erneut zu erfüllen. Die Übermittlung an einen Dritten ist häufig eine Zweckänderung, so dass schon aus diesem Grund vor der Übermittlung die betroffene Person entsprechend zu informieren ist. Darüber hinaus stellt Art. 14 Abs. 3 lit. c DS-GVO klar, dass bei der Offenlegung an einen neuen Empfänger (einschließlich Auftragsverarbeitern, vgl. Art. 4 Nr. 9 DS-GVO) informiert werden muss, soweit dieser nicht von der bereits nach Artikel 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO erteilten Information über Empfänger oder Empfängerkategorien umfasst ist.
Zeitpunkt der Erfüllung der Informationspflichten
Die entsprechenden Informationen müssen zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt werden. Werden die personenbezogenen Daten zur Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet, sind die Informationen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme mitzuteilen. Falls die Offenlegung an einen anderen Empfänger beabsichtigt ist, müssen die Informationen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Offenlegung erteilt werden.
Ausnahmen
Die Informationspflichten nach den Art. 13 (und 14) DS-GVO bestehen nicht, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt. Im Falle der Dritterhebung bestehen darüber hinaus keine Informationspflichten, wenn die Informationserteilung sich z. B. als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, die Daten einem Berufsgeheimnis unterliegen oder die Erlangung durch Rechtsvorschrift ausdrücklich geregelt ist.
Form der Informationspflicht
Gemäß Art. 12 Abs. 1 DS-GVO sind die Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form sowie in klarer und einfacher Sprache zu übermitteln. Die Informationen sind schriftlich oder in anderer Form (ggf. elektronisch) zur Verfügung zu stellen. Wird aber auf eine elektronisch verfügbare Information Bezug genommen, dann muss diese leicht auffindbar sein. Hierbei können auch Bildsymbole hilfreich sein.
Die leicht zugängliche Form bedeutet auch, dass die Informationen in der konkreten Situation verfügbar sein müssen. Sollen die Daten also von einer anwesenden Person erhoben werden, darf die Person in der Regel nicht auf Informationen im Internet verwiesen werden. Dies gilt gleichermaßen für eine schriftliche Korrespondenz auf dem Papierweg.
In einem Ladengeschäft, welches Waren und Dienstleistungen unter Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten anbietet, können die entsprechenden Hinweise durch Aushang kenntlich gemacht werden. Sofern eine betroffene Person es wünscht, sollten Abdrucke zum Mitnehmen zur Verfügung gestellt werden.
Bei telefonischer Bestellung oder Reservierung erscheint eine Sprachwiedergabe der gesamten Transparenzinformation nicht zweckdienlich. Sie könne z.B. als Menüfunktion (Sprachwidergabe bzw. Link per SMS aufs Handy) bereitgestellt werden und ansonsten auf eine (leicht zu merkende) URL verwiesen werden.
Gewinnspiele per Postkarte sollen die Kandidaten nicht mit Datenschutzhinweisen überfordern. Zwar müssen die Informationen nicht auf die Postkarte selbst passen (denn diese schickt die betroffene Person unmittelbar wieder weg), ein Zeitschriftenbeileger etwa darf sich aber auf wesentliche Informationen beschränken und für den Rest eine andere Darreichungsform anbieten.
Im Folgenden wird eine vollständige dem Art. 13 DS-GVO entsprechende Information abgebildet. Je nach Verarbeitung sind nur solche Gesichtspunkte mit Leben zu füllen, die auch wirklich eine Rolle spielen (z.B. Auslandsbezug, Profiling, berechtigte Interessen).
Datenverarbeiter
Verarbeitungsrahmen
Weitergabe und Auslandsbezug
Betroffenenrechte